Fischereischein: So kannst du den Angelschein in Deutschland bekommen!

Forellen AngelscheinDer Fischereischein wird umgangssprachlich oftmals Angelschein genannt. Hierbei handelt es sich um eine behördliche Genehmigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln (Fischereischein A/Freizeitangler) oder zu fischen (Fischereischein B/Berufsfischer).

Die Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeines ist das Ablegen einer staatlichen Fischereiprüfung. Da jedes Bundesland eigene gesetzliche Bestimmungen (Landesfischereigesetz bzw. Landesfischereiverordnung) besitzt, sind die Prüfungsanforderungen bundeslandabhängig unterschiedlich.

Wie bekomme ich einen Fischereischein?

Zuerst müssen Sie bei Ihrer Fischereibehörde einen Antrag für die Prüfung stellen. Die Fischereibehörde finden Sie meistens im Ordnungsamt ihrer Stadt. Der Antrag für die Fischereiprüfung, muss einen Monat vor der Prüfung eingereicht werden. Beachten Sie bitte, dass es nur einen Prüfungstermin im Jahr gibt.

Gesetzlich wird beim Fischereischein keine theoretische oder praktische Ausbildung vorgeschrieben

Eine Vorbereitung auf die Fischereiprüfung ist für jeden zu empfehlen. Die Fischerei – Prüfung können Sie im örtlichen Angelverein oder bei der unteren Fischereibehörde belegen. Dabei müssen Sie ihren lokalen Verein kontaktieren um die Preise und die Prüfungstermine zu erfahren. Der Lehrgang erstreckt sich über mindestens 30 Stunden und umfasst sechs Fachgebiete: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Umwelt,-Naturschutz, Gerätekunde, Gesetzeskunde.

Nachdem Sie den Vorbereitungskurs besucht haben, steht nichts mehr im Wege die Prüfung zu bestehen. Nach der bestanden Prüfung erhalten Sie ihr Fischereizeugnis welches Sie unbedingt brauchen, um ein Fischereischein beantragen zu können. Neben ihrem Zeugnis, muss ein Passfoto und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgenommen werden.

Je vom Bundesland ist die Höhe der Verwaltungsgebühren unterschiedlich. Auch vom Land zu Land gibt es Unterschiede: Wie lange der Fischereischein seine Gültigkeit hat und ob dieser auf Lebenszeit gilt, müssen Sie erfragen. Siehe zu dem Thema auch auf Mein-Angelschein.de.

Fischereiprüfung/Angelprüfung

Das Bestehen der Fischereiprüfung ist die Grundvoraussetzung für den Erhalt des Fischereischeines und des Fischereierlaubnisscheines. Ohne diese Prüfung besteht, bis auf einige Ausnahmen, keine Erlaubnis für die Ausübung des Angelsports. In der Prüfung werden Kenntnisse über Fischkunde, Fischarten, Gewässerkunde, Ökologie, Angeltechniken und Angelausrüstung abgefragt. Dadurch wird sichergestellt, dass Angler gefangene Fische weidgerecht behandeln und sich umweltschonend verhalten.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen, mündlichen und praktischen Teil. Eine Ausnahme bildet das Land Brandenburg. Hier ist das Friedfischangeln ohne Absolvieren der Angelprüfung möglich. Dies gilt nur in Verbindung mit dem Erwerb eines Gewässerscheines und der Fischereiabgabe. Für das Raubfischangeln ist auch hier eine Prüfung abzulegen.

Für Jugendliche variiert das Mindestalter für die Zulassung zur Fischereiprüfung je nach Bundesland

Baden-Württemberg/Mecklenburg-Vorpommern:

Das Ablegen der Fischereiprüfung ist ab 10 Jahren möglich.

Bayern:

Die Prüfung darf ab Vollendung des 12. Lebensjahres abgelegt, der Fischereischein ab Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden.

Berlin/Bremen/Hessen/Niedersachsen/Rheinland-Pfalz/Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen:

Jugendliche können ab dem 14. Lebensjahr die Prüfung ablegen.

Brandenburg:

Jugendliche können ab dem 14. Lebensjahr die Prüfung ablegen, die sie dann zum Raubfischangeln berechtigt.

Nordrhein-Westfalen/Saarland:

Die Prüfung darf ab dem 13. Lebensjahr abgelegt, der Fischereischein ab Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden.

Schleswig-Holstein:

Die Prüfung darf ab dem 11. Lebensjahr abgelegt, der Fischereischein ab dem 12. Lebensjahr erworben werden.

Fischereischein/Angelschein

Nach dem Bestehen der Fischereiprüfung erhält man ein Prüfungszeugnis. Damit wird der Fischereischein bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung beantragt. Je nach Bundesland haben Fischereischeine eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer.

Baden-Württemberg/Bayern/Brandenburg/Bremen/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern/ Niedersachsen/Schleswig-Holstein:

Der Angelschein besitzt lebenslange Gültigkeit. In den übrigen Bundesländern hat der Fischereischein wahlweise eine Gültigkeit von 1 oder 5 Jahren.

Sachsen:

Zusätzlich kann der Angelschein für 3 Jahre beantragt werden.

Hessen/Thüringen:

Zusätzlich kann der Angelschein für 10 Jahre beantragt werden.

Jugendfischereischein

Kinder und Jugendliche haben, mit einer Ausnahme, die Möglichkeit ohne das Ablegen der Fischereiprüfung einen Jugendfischereischein zu erwerben. Die Ausnahme bildet Sachsen-Anhalt. Hier müssen junge Angler von 8 bis 18 Jahren eine Jugendfischerprüfung ablegen. Diese stellt eine kindgerechtere Form der regulären Prüfung dar. Danach ist das Friedfischangeln ohne Auflagen erlaubt.

Der Jugendfischereischein wird für ein Jahr erteilt. Die Jugendlichen dürfen, mit Ausnahme von Brandenburg, nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.

Im Übrigen sind die Altersbegrenzungen für Kinder und Jugendliche unterschiedlich geregelt

Baden-Württemberg:

Kinder unter 10 Jahren dürfen nur Gehilfen eines erwachsenen Fischereischeininhabers sein. Danach kann entweder der Jugendfischereischein beantragt oder nach Ablegen der Prüfung, der Fischereischein erworben werden.

Bayern:

Kinder unter 10 Jahren dürfen nur Gehilfen eines volljährigen Fischereischeininhabers sein. Zwischen 10 und 18 Jahren erhalten sie den Jugendfischereischein.

Berlin:

Jugendliche unter 12 Jahren dürfen nur Gehilfen eines erwachsenen Fischereischeininhabers sein. Zwischen 12 und 18 Jahren erhalten sie den Jugendfischereischein. Um Friedfischen zu dürfen, muss zusätzlich eine Mitgliedschaft im Verein, der Nachweis über die sachkundige Einführung durch einen Fischereischeininhaber A oder B sowie eine Angelkarte vorliegen.

Brandenburg:

Junge Angler können zwischen 8 und 18 den Jugendfischereischein erhalten. Dieser berechtigt nur zum Friedfischfang. Eine Begleitung ist nicht nötig.

Hessen/Nordrhein-Westfalen:

Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren können den Jugendfischereischein erwerben.

Rheinland-Pfalz:

Im Alter zwischen 7 und 16 Jahren kann der Jugendfischereischein erworben werden. Die Begleitung muss nicht volljährig sein, aber im Besitz eines Fischereischeines.

Saarland:

Für den Jugendfischereischein gibt es keine Altersbegrenzung nach unten.

Sachsen:

Kinder unter 10 Jahren können nur Gehilfen eines volljährigen Fischereischeininhabers sein. Von 10 – 16 Jahren ist der Erwerb des Jugendfischereischeines möglich.

Thüringen:

Kinder unter 10 Jahren können in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Sie dürfen die gefangenen Fische nicht selbst abködern und töten. Vom 10. bis 14. Lebensjahr wird der Jugendfischereischein erteilt.


Keine Jungendfischereischeine werden in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vergeben. Hier können die Jugendlichen, bundeslandabhängig im Alter zwischen 10 und 14 Jahren, durch Ablegen der Fischereiprüfung den regulären Angelschein erhalten.

Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein/Angelkarte

Um seinem Hobby endlich nachgehen zu können, muss man außerdem einen Fischereierlaubnisschein, umgangssprachlich Angelkarte genannt, erwerben. Diesen erhält man entweder von einem beigetretenen Angelverein, im Angelgeschäft oder beim Pächter/Eigentümer des Gewässers.

Auf diesem Erlaubnisschein ist das Gewässer vermerkt, das man beangeln darf. Größere Gewässer sind in Abschnitte unterteilt. Diese Gewässerabschnitte werden, neben dem Namen und der Anschrift des Erwerbers sowie Gültigkeitsdauer des Scheines, ebenfalls eingetragen.

Gebühren

Die Gebührenhöhe des Fischereischeines ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Die Abgaben variieren zusätzlich nach Gültigkeitsdauer.

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr für einen Jahresfischereischein € 16,–, für einen Fünfjahresfischereischein € 48,– und für einen Jugendfischereischein € 8,–. Die Gebühren setzen sich je zur Hälfte aus Verwaltungsgebühren und Fischereiabgabe zusammen. Die Fischereiabgabe wird dem Land zugeführt. Sie dient der Fischereiförderung.


Die Gebühren für den Erwerb des Fischereierlaubnisscheines sind von Art und Größe des Gewässers sowie der Gültigkeitsdauer abhängig.

Angeln ohne Fischereischein

Angeln ohne Fischereischein ist, mit Ausnahme der vorgenannten Besonderheiten, verboten. Zuwiderhandlungen können Anzeigen wegen Wilderei, Diebstahls sowie Verstoß gegen das Naturschutzgesetz zur Folge haben

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